Wolfsschutz-Förderung 

Zum Schutz vor Wolfsangriffen bietet der Freistaat Sachsen Tierhaltern eine Förderung für Präventionsmaßnahmen. Gefördert wird, was für den Mindestschutz nötig ist. Dafür können Sie einen Antrag an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellen, das nach entsprechender Prüfung die Kosten in voller Höhe erstattet.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Für Herdentiere wie Schafe und Ziegen werden mobile Elektrozäune mit einer Höhe von 90 cm, inklusive Batterien und Weidenstromgeräten übernommen.
Für Gatterwild ist ein Untergrabschutz für bestehende Festzäune inbegriffen.
Auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden über die Richtlinie Natürliches Erbe ist möglich, wobei hier Anforderungen bei der Haltung zu beachten sind.

Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie

Sie haben Fragen zur Förderung, wünschen weitere Informationen oder Hilfe beim Antrag? Wenden Sie sich an uns! Durch unsere Erfahrung und den damit verbundenen Auflagen wissen wir genau, in welchem Rahmen Sie mit Unterstützung rechnen können, und übernehmen auf Wunsch das Bürokratische mit unserem Service für Sie.

Bei Kontaktaufnahme werden Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsbeziehung gespeichert.