Zum Schutz vor Wolfsangriffen bietet der Freistaat Sachsen Tierhaltern eine Förderung für Präventionsmaßnahmen. Gefördert wird, was für den Mindestschutz nötig ist. Dafür können Sie einen Antrag an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellen, das nach entsprechender Prüfung die Kosten in voller Höhe erstattet.
Für Herdentiere wie Schafe und Ziegen werden mobile Elektrozäune mit einer Höhe von 90 cm, inklusive Batterien und Weidenstromgeräten übernommen.
Für Gatterwild ist ein Untergrabschutz für bestehende Festzäune inbegriffen.
Auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden über die Richtlinie Natürliches Erbe ist möglich, wobei hier Anforderungen bei der Haltung zu beachten sind.
Bei Kontaktaufnahme werden Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsbeziehung gespeichert.